AGB
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind ein wichtiger Teil unseres Vertragsverhältnisses. Sie dienen dazu, Sie über die Bedingungen zu informieren, unter denen wir Ihnen unsere Ferienwohnung anbieten. Sie umfassen detaillierte Informationen zu unseren Buchungsbedingungen, Stornierungsbedingungen, Zahlungsbedingungen und Haftungsausschlüssen. Wir stellen sicher, dass unsere AGB klar und verständlich formuliert sind, um Ihnen ein hohes Maß an Transparenz zu bieten. Wir empfehlen, unsere AGB sorgfältig durchzulesen, bevor sie eine Buchung vornehmen.
Wenn Sie Fragen zu unseren AGB haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.
Hier finden Sie zudem die Hausordnung der Villa Daries.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER VILLA DARIES
1. Vertragsabschluss
Der Mietvertrag für die Ferienwohnung der Villa Daries ist verbindlich geschlossen, wenn die Buchungsanfrage von uns per E-Mail (villadaries@gmx.de) bestätigt und die Anzahlung durch die Mieter geleistet wurde.
Die Anzahlung ist unverzüglich nach der Buchung fällig und ist auf 50% der Buchungskosten festgelegt. Die Restzahlung (zuzüglich der Kaution von 350€) ist spätestens 2 Wochen vor Mietbeginn zu leisten. Bei kurzfristigerer Buchung ist direkt die Gesamtsumme fällig.
Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, kann der Vermieter die Buchung stornieren. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung. Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der bei Buchung angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden (bis 2 Personen).
2. Mietpreis und Nebenkosten
Im vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser) enthalten. Außerdem ist die Nutzung von Bettwäsche und Handtüchern und deren Reinigung enthalten.
Hinzu kommt eine Endreinigungsgebühr von 80€ pro Buchung sowie die Kurtaxe pro Aufenthaltstag von 2,00€ in der Nebensaison und 2,70€ in der Hauptsaison.
3. Kaution
Der Mieter zahlt eine Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in Höhe von 350 EURO an den Vermieter. Diese wird nach einwandfreier Rückübergabe der Mietsache ebenfalls zurückerstattet (bargeldlos). Die Übergabe und Rücknahme des Hauses erfolgt persönlich.
4. Mietdauer und An- / Abreise
Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter zwischen 15.00 Uhr und 18.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Eine Anreise nach 18 Uhr ist dem Vermieter im Voraus mitzuteilen (bitte bis spätestens 15 Uhr des Anreisetages). Die Übergabe der Ferienwohnung erfolgt ausschließlich persönlich. Abreise und Übergabe erfolgen um spätestens 11.00 Uhr des Abreisetages. Auch bei der Abreise ist eine persönliche Übergabe elementar, da die Rücknahme persönlich und bei Schäden zusätzlich per Unterschrift erfolgt. Eine vorzeitige Abreise oder der Verzicht auf eine persönliche Rückgabe des Mietobjektes gehen zu Risiken des Mieters. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 24 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise oder nicht erfolgter oder verspäteter Anreise erfolgt grundsätzlich nicht.
5. Rücktritt
Grundsätzlich gilt deutsches Mietrecht. Dies bedeutet: Gebucht ist gebucht. Keiner der Vertragsparteien kann einseitig vom abgeschlossenen Vertrag zurücktreten, ganz gleich aus welchen Gründen (Ausnahme: Höhere Gewalt oder außerordentlich wichtiger Grund nach § 542 II BGB). Der Mieter ist von der Mietzahlung nicht entbunden, wenn er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrechts gehindert wird. Dies schließt Krankheit ein, ungeplante Ereignisse oder auch wenn eine der anreisenden Personen verhindert ist. Die Kosten für die Endreinigung entfallen jedoch. Wir empfehlen daher immer und dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Wir bieten unseren Gästen jedoch folgende freiwillige Stornoregelungen an:
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Im Falle einer Stornierung entfallen die Kosten für eine Endreinigung sowie die Kurtaxe.
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Stornierung bis 90 Tage vor Anreise: kostenlose Stornierung
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Stornierung bis 30 Tage vor Anreise: wir erstatten Ihnen 40% des Mietbetrages
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Stornierung bis 15 Tage vor Anreise: wir erstatten Ihnen 10% des Mietbetrages
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Stornierung ab 15 Tage vor Anreise: keine Rückerstattung
Im Falle eines erlassenen Beherbergungsverbotes innerhalb des gebuchten Zeitraumes kann von beiden Parteien kostenfrei storniert werden (höhere Gewalt). Beide Vertragsparteien werden dann von ihren vertraglichen Verpflichtungen befreit. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.
Besteht kein Beherbergungsverbot und existiert ein Pandemiegeschehen und länderspezifische oder gesonderte, wechselnde Auflagen und Einschränkungen (z.B. während Covid-19), dann gelten gesonderte Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen.
Diese werden jeweils aktuell auf der Website https://www.villadaries.com veröffentlicht und sind bei Buchung abweichend von diesen AGB gültig. Auch Quarantäne-Situationen entbinden nicht von der Pflicht der Mietzahlung, auch und gerade zu dieser Zeit empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung inkl. Corona Schutz.
Der Vermieter verpflichtet sich, den stornierten Zeitraum schnellstmöglich wieder auf dem freien Markt anzubieten. Sollte eine komplette Vermietung oder eine Teilvermietung in der vorher gebuchten Zeit erfolgen, wird dies mit der Rechnungssumme des stornierenden Mieters verrechnet.
Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
6. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter vom Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
7. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Übergabe und Rücknahme des Mietobjektes erfolgen ausschließlich persönlich. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen, Böden oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen (z.B. Terrasse und Garten) ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen und Außenanlagen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktstelle anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgußbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten (auch Speisereste und -öl) und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Feuer darf nur auf ausgewiesenen Feuerstellen entfacht werden und nur in Absprache mit dem Vermieter. Bei den Fenstern, sowie Türen, ist darauf zu achten, diese beim Verlassen zu schließen. Tritt z. B. im Falle von starkem Regen oder Gewitter ein Wasserschaden auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
Der Mieter verpflichtet sich außerdem dazu, die bei Buchung angegebenen Personenanzahl einzuhalten und Änderungen vor Anreise mitzuteilen.
8. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z. B. Brand, Gewitter, Überschwemmung etc.).
9. Tierhaltung, Reinigung, Rauchen
In der Ferienwohnung und auf dem Grundstück sind keine Haustiere gestattet. Rauchen ist innerhalb der Räume, sowie in der Nähe des Gebäudes, strengstens untersagt. Weiterhin dürfen keine Zigaretten oder Zigaretten Stummel in die Außenbereiche entsorgt werden. Für den Fall der Zuwiderhandlung werden die Kosten für die Reinigung an den Mieter berechnet.
Für die Rückgabe der Ferienwohnung erhalten die Mieter im persönlichen Gespräch sowie über die Hausordnung weitere Informationen.
Der Vermieter behält sich vor, bis 24 Stunden nach Abreise Kosten für eine erhöhte Reinigung geltend zu machen und von der Kaution einzubehalten, dies gilt insbesondere für Mängel, die erst nach Abreise bei der Reinigung festgestellt werden.
10. Hausordnung
Die Mietunterkunft liegt in einem ruhigen Wohngebiet. Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Fernsehgeräte und Lautsprecher sind auf Zimmerlautstärke einzustellen. Das Entzünden eines Feuers ist nur in ausgewiesenen Bereichen zulässig. Beim Verlassen des Hauses sind sämtliche Fenster und Türen zu schließen. Grundsätzlich gilt in Deutschland die gesetzliche Nachtruhe. Die Ruhezeit zwischen 22 Uhr und 7 Uhr ist einzuhalten. In dieser Zeit sollten jegliche Geräusche auf Zimmerlautstärke reduziert werden, insbesondere in Garten und Außenbereichen. Alle weiteren Bestimmungen finden Sie in unseren Hausregeln der Villa Daries. Immer verfügbar unter www.villadaries.com und zudem als Printversion in unserer Ferienwohnung.
11. Änderung des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.
12. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet deutsches Mietrecht mit deutschem Gerichtsstand Anwendung.
Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmungen gilt eine ihr möglichst nahekommende gültige Bestimmung. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.